AGB´s
AGB von GT-Akustik
I. Allgemeine / Geltung der Bedingungen
Für sämtliche Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggebern / Kunden/ Mietern und dem Auftragnehmer GT-Akustik gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnen der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Entgegennahme / Lieferung der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur dann als anerkannt und wirksam, wenn Ihnen von GT-Akustik ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Abschnitte I.) bis XVI.) sind unabdingbare Bestandteile dieser AGB.
II. Angebote und Preise
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie deren Vergütung festgehalten werden.
Mündliche, fernmündliche oder Angebote per E-Mail & Internet sind freibleibend und nur verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, welche bei der Angebotsabgabe zugrunde lagen, unverändert bleiben.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der durch einen eventuellen Arbeitsstopp verursachten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
GT-Akustik behält sich bei Pauschalen, Pauschalangeboten, Angebote mit einem enorm vergünstigten Paketpreis oder auf vergleichbarer Weise vergünstigte Offerten vor, die Bereitstellung der im Angebot genannten Positionen durch ähnliche und in der ausübenden Funktion angepasste Geräte, Leistungen oder Künstler aus zu tauschen, wenn die in der Pauschale genannte Position in der angebotenen Form zum Erfüllungszeitpunkt nicht verfügbar sein sollte.
Soweit es nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart ist, verlieren die Angebote 4 Wochen nach Eingang beim Auftraggeber ihre Gültigkeit. Kostenvoranschläge von RK-SoundLight sind unverbindlich.
III. Zahlung
Die von GT-Akustik in Bestätigungen und Rechnungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich.
Bei Mietaufträgen unter € 200,00 End-Mietpreis hat die Zahlung unmittelbar bei Abholung des entliehenen Mietartikels zu erfolgen.
Bei Leistungsaufträgen unter € 1.000,00 End-Leistung (Event-Gestaltung, DJ-Vermittlung, Stellen & Betreuen von Veranstaltungstechnik und dergleichen) ist der entsprechende Betrag zahlbar zur Abnahme durch den Veranstalter / Auftraggeber.
Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, behält sich GT-Akustik die Entbindung seiner Leistungspflicht vor, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Bei umfangreichen Aufträgen ist ein Vorschuss von 50% bei der Auftragsbestätigung zu entrichten. Die Verteilung der weiteren 50% kann individuell erfolgen. Werden diesbezüglich jedoch keine weiteren Vereinbarungen getroffen, so sind die weiteren 50% unmittelbar nach erbrachter Leistung zu entrichten.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Auftragsgebers gefährdet, so kann GT-Akustik noch nicht angelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten, Vorauszahlungen verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber im Verzug mit Zahlungen befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Rechnungen von GT-Akustik sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Bei verspäteter Zahlung werden ab Lieferung bzw. Leistung lt. Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder den an dessen Stelle tretenden Zinssatz berechnet. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GT-Akustik eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt, kann GT-Akustik die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Absetzung der ersparten vertragsbezogenen Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 649 BGB geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, höhere als die von GT-Akustik ersparten Aufwendungen nachzuweisen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich GT-Akustik ausdrücklich vor.
IV. Haftung
Miethaftung
Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollen Umfang. Ist Auf-/ Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch GT-Akustik. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.
Auftragnehmerhaftung
GT-Akustik haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden selbst oder durch Erfüllungs- und Verrichtungshilfen von GT-Akustik vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Ersatz
Sollte die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch GT-Akustik auf Grund von nicht vorhersehbaren Ereignissen unmöglich sein, so verpflichtet sich diese, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Haftung externer Leistungsträger
GT-Akustik verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung externer Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Für entstehende Sach- oder Personenschäden durch externe Leistungsträger haftet der Leistungsträger unter Aufsicht durch GT-Akustik.
Soweit GT-Akustik im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt GT-Akustik derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen GT-Akustik keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
Auftraggeberhaftung
Für Sach- und Personenschäden auf Veranstaltungen, welche durch Gäste oder andere Beteiligte herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter.
V. Rücktritt / Kündigung
Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit GT-Akustik jederzeit zu kündigen. Im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber, verpflichtet sich dieser jedoch zur Zahlung von Stornokosten gemäß folgender Staffelung:
ab Vertragsdatum 25% der Vertragssumme bis 42 Tage vor Auftragsdatum 50% der Vertragssumme bis 7 Tage vor Auftragsdatum 75% der Vertragssumme ab 48 Stunden vor Auftragsbeginn ist die volle Vertragssumme fällig abzüglich nachweislich ersparter Kosten.
Sobald GT-Akustik mit der unmittelbaren vertragslogistischen Abwicklung, mit der Auslieferung, mit dem Aufbau oder Ähnlichem begonnen hat, sind Abzüge dieser Art nicht mehr zulässig.
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht GT-Akustik insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar und Budgetteilleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede trotz Aufforderung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
GT-Akustik handelt fair und berechnet die Stornogebühren nicht, wenn GT-Akustik zu dem ursprünglich vereinbarten Termin eine andere Dienstleistung beim gleichen Kunden bekommt, zu gleichen Konditionen innerhalb von 365 Tagen. Eine Vertragsaufschiebung ist nur einmal möglich. Ist der verschobene Auftrag dennoch storniert seitens Auftraggeber, ist die volle Vertragssumme fällig.
Ein Rücktritt seitens GT-Akustik ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. GT-Akustik wird in solchem Fall alles in seiner Macht Mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod).
GT-Akustik wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
Im Falle der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich GT-Akustik zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 5% der Vertragssumme an den Auftraggeber.
VI. Vermietung
Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag / Übergabeprotokoll vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters GT-Akustik und sind in jedem Falle von diesem einzuholen.
GT-Akustik kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.
Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Für Schäden, die dem Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials entstehen, haftet der Mieter zusätzlich.
Langzeitvermietung
Ist der Mietzeitraum 21 Tage oder länger, hat der Mieter die Kosten für Serviceintervalle und Verbrauchs-/Verschleißmaterialien zu tragen soweit dies vertraglich nicht anders geregelt ist. Die Einhaltung von Serviceintervallen obliegt dem Mieter. Serviceleistungen und Verbrauchs-/ Verschleißmaterial sind nur von GT-Akustik oder einer von Ihr beauftragten Person/ Unternehmung zu erbringen. Es gelten die entsprechenden Stundensätze.
Weitervermietung
Eine Weitergabe entliehener Technik, Materialien, Dienstleistung ist GT-Akustik mitzuteilen und nur mit der entsprechenden Zustimmung zulässig. GT-akustik bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für entliehene Artikel. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Standort oder Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.
VII. Zufahrt und Arbeitsplatz
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftragsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen oder mit längeren Auf- und Abbauzeiten zu rechnen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftragsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass GT-Akustik ausreichend Platz und Mobiliar nach Absprache zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment/ Material/ Miettechnik aufzustellen, andernfalls ist GT-Akustik berechtigt, gebuchtes und vereinbartes Equipment/ Material/ Miettechnik aufgrund von Platzmangel nicht aufzustellen, die Vertragssumme bleibt in diesem Fall unberührt.
Falls die Performance aus Widrigkeiten unter Punkt XI. abgebrochen werden muss, wird dennoch die volle Gage des Vertrags fällig.
VIII. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von GT-Akustik (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, etc.) sowie einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von GT-Akustik. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen von GT-Akustik nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen unserer Leistungen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GT-Akustik und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von GT-Akustik, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – eine Zustimmung erforderlich.
Dafür steht GT-Akustik und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Die Übertragung von Urheberrechten und anderen Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Auf diese kann mündlich nicht verzichtet werden.
GT-Akustik ist als Urheber befugt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinzuweisen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Kauf- oder Mietware, Textvorschläge, Entwürfe, Konzepte und Konzeptideen sowie Layouts, etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GT-Akustik.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S. des § 24 AGBG:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber im Eigentum von GT-Akustik. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an GT-Akustik ab. GT-Akustik nimmt die Abtretung an. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute, ist unzulässig. Übersteigt der Wert der für GT-Akustik bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist GT-Akustik auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Allgemeine Miet-, Geschäfts- und Leistungsbedingungen von GT-Akustik Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der GT-Akustik verpflichtet. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftraggeber wird stets für GT-Akustik vorgenommen. GT-Akustik ist stets als Besteller gemäß § 950 BGB anzusehen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der GT-Akustik nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt GT-Akustik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügung durch Dritte hat der Auftraggeber GT-Akustik unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum hinzuweisen.
X. Lieferung
Liefertermin, -ort und –umfang von Miet- und Kaufartikeln werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von GT-Akustik bestimmt.
Hat sich GT-Akustik zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber mit Übergabe an die Transportperson über.
Gerät GT-Akustik in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
XI. Besondere Obliegenheiten des Auftraggebers / Mieters
Sturm / Wind, sonstige Witterungseinflüsse
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache. Ebenso ist für Schutz vor jeglichen Witterungsbedingungen wie z.B. Schnee, Regen, Nässe, direkte Sonneneinstrahlung zu sorgen.
Behörden
Veranstalter sorgen eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen, Anmeldungen und Konzessionen sowie für die Zahlung anfallender Gebühren (Gema, KSK, etc.).
Strom
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
Technik
Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Insbesondere ist:
- bei Verstärkern, Dimmern, etc. die Frischluftzufuhr sicherzustellen - bei Scheinwerfern und pyrotechnischen Gegenständen die nötigen Sicherheitsabstände zu brennbarem Material einzuhalten - das Eindringen von Flüssigkeit in das entliehene Material zu verhindern.
Transportmittel
Vom Auftraggeber ist ein Parkplatz, ebenerdig, für PKW/ Transporter, zu stellen. Für Schäden an den Transportmitteln durch den Auftraggeber, Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers oder dessen Gästen/Kunden kommt dieser selbst auf.
XII. Beanstandung / Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Abnahme kann nicht wegen geringfügiger Mängel oder bei Mängeln an den Teilleistungen verweigert werden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Für sämtliche logistische Kosten bei Inanspruchnahme von Gewährleistung kommt der Auftraggeber selbst auf.
Bei berechtigten Beanstandungen ist GT-Akustik nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder GT-Akustik oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hier kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
Verkauf defekter Ware, explizit ausgewiesen, ist frei von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen gegenüber beider Vertragsparteien.
XIII. Reklamation und Schadensersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, innerhalb von drei Werktagen nach Leistung, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadensersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen GT-Akustik der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GT-Akustik beruhen.
XIV. Verwahrung
Insbesondere Technik, Rohstoffe und andere zur Wiederverwendung dienende Materialien aus Kundenbestand werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung und Vergütung von GT-Akustik verwahrt. Der Auftraggeber hat für die Versicherung der zu verwahrenden Gegenstände selbst zu sorgen, soweit dies nicht ausdrücklich anderweitig geregelt wurde. Die unter Punkt IV. bestimmten Haftungsgrundsätze finden Anwendung.
XV. Nebenabreden / Schriftform / Datenspeicherung / Vollmacht
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Absprachen oder Abänderungen jedweder Art, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt GT-Akustik dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht des Vertrages zu. GT-Akustik ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der vereinbarten Leistungsbeschreibung zu verändern.
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sonstige Ansprüche aus entsprechenden Verträgen können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von GT-Akustik abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Soweit GT-Akustik Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Diese Vollmacht erteilt der Kunde dem Auftragnehmer automatisch bei Auftragsvergabe.
Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, DJ’s, Band‘s & Co.
XVI. Schlussbestimmungen, Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatoresche Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist der Sitz von GT-Akustik. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und GT-Akustik und auf die Frage eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nichtig sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.
Stand Januar 2022
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GT-Akustik, Ringstraße 37,27412 Vorwerk
Fon: +49 (0) 15780996322
Email: gt-akustik@outlook.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, unterrichten. Sie können dafür das der Sendung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Widerrufsformular können Sie sich unten ausdrucken.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, daß Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, daß Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrages unterrichten, an die oben genannte Anschrift zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss- bzw. Erlöschungsgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie nachstehendes Formular ausfüllen oder dieses als Muster verwenden und senden dies ausgefüllt an uns zurück.
An:
GT-Akustik
Ringstraße 37
27412 Vorwerk
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Bestellnummer / Kundennummer
Name des / der Verbraucher(s)
Anschrift des / der Verbraucher(s)
Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.